AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Perfekt Scannen GmbH

1. Die Firma Perfekt-Scannen GmbH - im weiteren Text als <<< Perfekt-Scannen >>> bezeichnet.

2. Die Lieferung erfolgt auf Vorauszahlung bzw. Barzahlung bei Abholung.

3. Zwischen Perfekt-Scannen und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn Perfekt-Scannen ein entsprechendes Angebot des Kunden per E-Mail bestätigt oder sonst wie die Annahme des Angebotes des Kunden zum Abschluss eines solchen Vertrages zu erkennen gibt, z. B. durch die Lieferung der Datenträger. Mit der Beauftragung werden diese AGB akzeptiert.

4. Das vom Kunden an Perfekt-Scannen zu zahlende Entgelt bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss geltenden Tarife der Firma Perfekt-Scannen GmbH.

5. Perfekt-Scannen liefert an die in der Bestellung genannte Lieferadresse. Für die Lieferung werden gewichtsabhängige Versandkosten erhoben. Von Perfekt Scannen angegebene Lieferfristen sind Richtwerte und unverbindlich. Die Lieferungen sind nur gemäss Richtlinien der schweizerischen Post versichert - weitere Versicherung ist Sache des Eigentümers.

6. Die erstellten Datenträger bleiben bis zu vollständigen Zahlung Eigentum von Perfekt- Scannen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf unser Postkonto oder bar bei Abholung.

7. Bei Abholung verpflichtet sich der Kunde die Ware vor Ort eingehend zu prüfen und bestätigt die einwandfreie und vollständige Ablieferung auf dem Lieferschein bzw. Empfangsbestätigung. Bei Versand hat der Kunde die von Perfekt-Scannen gelieferte Ware innerthalb von 5 Tagen nach Eingang der Lieferung zu prüfen. Werden in dieser Zeit keine Mängel gerügt, so gilt die Ware hinsichtlich sichtbarer Mängel als vollständig, einwandfrei und genehmigt. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Bei von Perfekt-Scannen zu vertretenden Mängeln an den gelieferten Waren ist Perfekt-Scannen zur Ersatzlieferung berechtigt. Die zu erstellenden DVD werden generell im Format DVD-R (4,7 GB for general Use) produziert (Format DVD+R nur auf speziellen Wunsch des Kunden). Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD- Abspielgerät oder PC des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Zur Qualitätsprüfung sowie zur Prüfung der technischen Kompatibilität kann vor Auftragserteilung eine Test-DVD bestellt werden.

8. Sind eingesandte Dia nicht in einer von Perfekt-Scannen empfohlenem Magazin platziert und/oder nicht geordnet, so behält sich Perfekt-Scannen vor, diese zu ordnen und den Aufwand gemäss Tarifblatt zu berechnen.

9. Die eingesandten Datenträger werden nie von Unbefugten gesichtet oder behandelt. Material, das den in der Schweiz üblichen Rahmen der Sittlichkeit überschreitet oder widerrechtlichen Inhaltes ist, wird grundsätzlich nicht bearbeitet. Perfekt-Scannen wird die erhobenen Daten (Vor- und Nachnamen, Telefonnummer, eMail- Adresse und Adresse usw.) nie weitergeben und stets nach den gesetzlichen Bestimmungen behandeln.

10. Der Kunde versichert, Inhaber sämtlicher Rechte der Quellendatenträger zu sein und insbesondere die Rechte Dritter, an der auf den Datenträgern abgebildeten Personen oder Gegenständen, nicht zu verletzen - insbesondere Vervielfältigungsrechte. Der Auftraggeber bestätigt Eigentümer des (der) Datenträger zu sein und die angefertigte(n) digitale(n) Kopie(n) ausschliesslich für den privaten Gebrauch zu verwenden. Perfekt- Scannen hat ausdrücklich im Auftrag des Kunden gehandelt.

Für alle übrigen Fälle, wie öffenliche Aufführung, verschenken usw. bestätigt der Auftraggeber von der SUISA entsprechend für das Überspielen des(r) angelieferten Datenträger(s) autorisiert zu sein und übernimmt bei einer allfälligen Urheberrechtsverletzung uneingeschränkt sämtliche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bzw. der Kunde verpflichtet sich Perfekt-Scannen von sämtlichen von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und Perfekt-Scannen etwaige sonstige Schäden zu ersetzen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.

10.1 Die Reproduktion von Bildern, Ton- oder Datenträgern (CD-R, DVD-R, CD und DVD ) erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Kunde die Reproduktionsrechte besitzt und keine widerrechtlichen Informationen vervielfältigt werden. Es ist die Pflicht des Kunden für die notwendigen Reproduktionsrechte zu sorgen und für alle in Auftrag gegebene Bilder, Titel (Audio, Video) bzw. Programme (Software) die allenfalls notwendigen Lizenz- und/oder Urheberrechte zu erwerben sowie die Gesetzmässigkeit der Inhalte sicherzustellen. Perfekt-Scannen ist nicht verantwortlich für den Inhalt der gefertigten Produkte. Die vorgeschriebenen Meldungen an Lizenz- oder Urheberrechtsgesellschaften obliegen alleine dem Kunden. Eine Haftung von Perfekt-Scannen für Verletzungen von Urheber-, Copyright und anderen Rechten gegenüber Dritten wird ausdrücklich wegbedungen. Perfekt-Scannen hat das Recht, vom Kunden den Nachweis für die entsprechenden Reproduktionsrechte und die Anmeldung an die Urheberrechtsgesellschaften sowie die Gesetzmässigkeit der Inhalte zu verlangen ist aber nicht dazu verpflichtet.

11. Perfekt-Scannen bleibt es vorbehalten, Aufträge abzulehnen, die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere volksverhetzende oder extremistische Inhalte aufweisen.

12. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet Perfekt-Scannen nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, sofern sich eine Haftung von Perfekt-Scannen nicht auf vertraglicher, sondern auf gesetzlicher Grundlage ergeben solle. Ansprüche bei Transportschäden können nicht gegen Perfekt-Scannen geltend gemacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Haftungsansprüche gegen Perfekt-Scannen, wenn durch die von Perfekt-Scannen verwendeten Gerätschaften Schäden an den eingeschickten Datenträgern entstehen. Sind die Datenträger beim Eintreffen bei Perfekt-Scannen beschädigt, so obliegt es dem Sendenden, die Ganzheit der Datenträger beim Versand zu beweisen. Perfekt-Scannen haftet für Verlust oder Schaden an vom Kunden zur Verfügung gestellten Waren nur für vorsätzliches Handeln. Die Haftung von Perfekt-Scannen für die Lieferung mangelhafter Ware ist – unter Ausschluss aller weiteren Rechtsbehelfe des Kunden - auf die vorstehenden Garantieleistungen, höchstens aber auf den Kaufpreis der Ware, begrenzt. Perfekt-Scannen haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, namentlich Gewinneinbussen oder höhere Einkaufskosten, welche sich aus der Lieferung mangelhafter Ware oder aus verspäteter Lieferung ergeben können. Verarbeitet Perfekt-Scannen vom Kunden geliefertes Material (z.B. bei DVD oder CD-Produktion), so haftet ausschliesslich der Kunde für die Eigenschaften des Materials, für die Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie die Gesetzmässigkeit der Inhalte. Perfekt-Scannen trägt bei der Produktion von Datenträgern (wie CD’s, DVD's, Video’s usw.) keine Verantwortung für den Inhalt. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle notwendigen Rechte und Lizenzen verfügt und keinerlei Gesetze oder Rechte Dritter verletzende Inhalte liefert. Ansprüche Dritter aus Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, und Verwertungsrechten und daraus entstehende Rechts- und Folgekosten gehen alleine zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Perfekt-Scannen in jedem Fall vollumfänglich schadlos zu halten. Wird von einem Dritten ein Recht geltend gemacht, das den Kunden zur Schadloshaltung von Perfekt-Scannen verpflichtet, so hat dieser nach erfolgter Prozessankündigung Perfekt-Scannen vollständig zu vertreten und allfällige rechtlichen und finanziellen Konsequenzen vollumfänglich zu übernehmen und zudem stellt der Kunde Perfekt-Scannen GmbH in jedem Fall frei von allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Einrichtungen zur Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche (wie z.B. Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland, SUISA, GEMA usw.) die durch die Produktion und Auslieferung auf der Basis der Bestellung ausgelöst worden ist.

13. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll die jeweilige Bestimmung durch eine ersetzt werden, die wirksam und durchführbar ist und dem mit der Ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben wirksam.

14.Die Geschäftsbedingungen, wie auch die sonstigen Beziehungen zwischen Perfekt- Scannen und dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand befindet sich in Aarwangen (BE).